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Klassenpflegschaft
Die Teilnahme an den Klassenpflegschaftssitzungen ist die einfachste Mitwirkungsmöglichkeit für Eltern. Die erste Sitzung findet in der Regel in den ersten beiden Wochen nach Schuljahrsbeginn statt. Dabei lernen sich die Eltern untereinander kennen. Auf diesen Sitzungen finden mehrere Wahlen statt.
- Die Pflegschaft wählt einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, welche die Eltern der Klasse auch in der Schulpflegschaft vertreten.
- Interessierte Eltern können sich zudem als Kandidaten für die Vertretung in den Fachkonferenzen melden.
Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft besteht aus den gewählten Elternvertretern der einzelnen Klassen. Pro Schuljahr finden in der Regel zwei Sitzungen statt, an denen neben den gewählten Elternvertretern auch der Schulleiter oder sein Stellvertreter in beratender Funktion teilnehmen.
Die Schulpflegschaft ist das zentrale Mitwirkungsorgan der Elternschaft auf Schulebene und vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten und deren Kindern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Die Vorsitzenden der Klassen erfahren in diesem Gremium schulweit relevante Informationen und beschließen gemeinsame, klassenübergreifende Aktionen. Über die einzelnen Schulpflegschaftssitzungen wird ein Protokoll erstellt, welches allen Mitgliedern zugesandt wird. Über die gewählten Vertreter haben alle Eltern die Möglichkeit die Protokolle zu erhalten.
Die Schulpflegschaft wählt auf ihrer ersten Sitzung eines jeden Schuljahres ihren Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Vier Elternvertreter, sowie deren Stellvertreter werden als Mitglieder für die Schulkonferenz gewählt.
Die Schulpflegschaft ist das zentrale Mitwirkungsorgan der Elternschaft auf Schulebene und vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten und deren Kindern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Die Vorsitzenden der Klassen erfahren in diesem Gremium schulweit relevante Informationen und beschließen gemeinsame, klassenübergreifende Aktionen. Über die einzelnen Schulpflegschaftssitzungen wird ein Protokoll erstellt, welches allen Mitgliedern zugesandt wird. Über die gewählten Vertreter haben alle Eltern die Möglichkeit die Protokolle zu erhalten.
Die Schulpflegschaft wählt auf ihrer ersten Sitzung eines jeden Schuljahres ihren Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Vier Elternvertreter, sowie deren Stellvertreter werden als Mitglieder für die Schulkonferenz gewählt.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das wichtigste Mitbestimmungsgremium der Schule. Hier beraten die gewählten Verteterinnen und Vertreter der Schüler-, Elternschaft und Lehrerschaft (je vier Personen) über die zentralen Angelegenheiten der Schule. Der Vorsitz liegt beim Schulleiter. Vertreter des Schulträgers (Stadt Bergisch Gladbach) können an den Sitzungen der Schulkonferenz teilnehmen. Die Aufgaben der Schulkonferenz, die in der Regel einmal pro Halbjahr tagt, sind im Schulgesetz
festgelegt (§ 65). Hierzu gehören die Wahl der Schulleitung, Festlegung des Schulprogramms, Entscheidungen über wichtige Rahmenbedingungen des Lehrens und Lernens, die Genehmigung des Schuletats usw. In enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung können so Eltern, Schüler und Lehrer gleichermaßen Verantwortung übernehmen für die Weiterentwicklung der Schule.